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   BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87   

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https://dejure.org/1988,4626
BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87 (https://dejure.org/1988,4626)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1988 - 1 BvR 784/87 (https://dejure.org/1988,4626)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1988 - 1 BvR 784/87 (https://dejure.org/1988,4626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 519b
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Gericht, das keine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 49, 212 >215 f.<; 50, 280 >284 f.<; 60, 313 >317< m.w.N.).

    Die Sache war nicht eilbedürftig, und der Prozeßbevollmächtigte mußte nicht mit einer derart schnellen Entscheidung rechnen (vgl. BVerfGE 60, 313 >318<).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 >429<; 61, 14 >17<; 64, 135 >143<; 66, 116 >146 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Gericht in Würdigung des von dem Prozeßbevollmächtigten der Beschwerdeführerin beabsichtigten Hinweises, für die Berechnung der Höhe der Beschwer sei grundsätzlich der Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung maßgeblich und spätere Veränderungen seien nicht zu berücksichtigen, zu einer der Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 7, 239 >24-1 <; 52, 131 >152 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 >429<; 61, 14 >17<; 64, 135 >143<; 66, 116 >146 f.<; st. Rspr.).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Erfüllungshandlung zur Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führen nicht zur Erledigung der Beschwer (vgl. BGHZ 94, 268 >274<; BGH, MDR 1976, S. 473 und S. 1005; BAG, AP Nr. 23 zu § 1 TVG , Tarifverträge: Bau; BB 1975, S. 842).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Eine Verfassungsbeschwerde ist allerdings im allgemeinen unzulässig, wenn der Beschwerdeangriff die Hauptsache betrifft, als Angriffsziel aber nur noch die Kostenentscheidung verblieben ist, weil die in der Hauptsacheentscheidung enthaltene Beschwer durch Erledigung nachträglich weggefallen ist, von der Hauptsacheentscheidung also keine nachteiligen Wirkungen für den Beschwerdeführer mehr ausgehen (vgl. BVerfGE 33, 24? >256 ff.<; 37, 305 >312<; 39, 276 >292<; 59, 336 >349<; 70, 180 >190<; 74, 78 >89 f.<).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Eine Verfassungsbeschwerde ist allerdings im allgemeinen unzulässig, wenn der Beschwerdeangriff die Hauptsache betrifft, als Angriffsziel aber nur noch die Kostenentscheidung verblieben ist, weil die in der Hauptsacheentscheidung enthaltene Beschwer durch Erledigung nachträglich weggefallen ist, von der Hauptsacheentscheidung also keine nachteiligen Wirkungen für den Beschwerdeführer mehr ausgehen (vgl. BVerfGE 33, 24? >256 ff.<; 37, 305 >312<; 39, 276 >292<; 59, 336 >349<; 70, 180 >190<; 74, 78 >89 f.<).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 >429<; 61, 14 >17<; 64, 135 >143<; 66, 116 >146 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Eine Verfassungsbeschwerde ist allerdings im allgemeinen unzulässig, wenn der Beschwerdeangriff die Hauptsache betrifft, als Angriffsziel aber nur noch die Kostenentscheidung verblieben ist, weil die in der Hauptsacheentscheidung enthaltene Beschwer durch Erledigung nachträglich weggefallen ist, von der Hauptsacheentscheidung also keine nachteiligen Wirkungen für den Beschwerdeführer mehr ausgehen (vgl. BVerfGE 33, 24? >256 ff.<; 37, 305 >312<; 39, 276 >292<; 59, 336 >349<; 70, 180 >190<; 74, 78 >89 f.<).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1988 - 1 BvR 784/87
    Eine Verfassungsbeschwerde ist allerdings im allgemeinen unzulässig, wenn der Beschwerdeangriff die Hauptsache betrifft, als Angriffsziel aber nur noch die Kostenentscheidung verblieben ist, weil die in der Hauptsacheentscheidung enthaltene Beschwer durch Erledigung nachträglich weggefallen ist, von der Hauptsacheentscheidung also keine nachteiligen Wirkungen für den Beschwerdeführer mehr ausgehen (vgl. BVerfGE 33, 24? >256 ff.<; 37, 305 >312<; 39, 276 >292<; 59, 336 >349<; 70, 180 >190<; 74, 78 >89 f.<).
  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 760/68

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nach Rechtsänderung und Straferlaß

  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 56/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen der Anhörung des

  • BAG, 12.12.1956 - 2 AZR 613/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Prüfung der Zulässigkeit

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